Personen, denen es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, für eine medizinisch notwendige Behandlung ihres Tieres aufzukommen, können ein Gesuch einreichen. Die Stiftung arbeitet auch direkt mit interessierten Tierärztinnen und Tierärzten zusammen.
Organisationen, die den Schutz und das Wohlergehen von Haus- und Wildtieren zu ihrer Aufgabe gemacht haben, wie beispielsweise Tierheime, Auffangstationen, Tierasyle oder Gnadenhöfe, können zur Verbesserung der artgerechten Tierhaltung und des Tierwohls ein Gesuch einreichen.
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